Wofür brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Immer mehr Gesetze und Verordnungen, steigende Kosten und Gebühren für Gerichte und Anwälte, erhöhte Prozessbereitschaft und komplizierte Rechtsprechung machen eine alleinige Bewältigung von Rechtsansprüchen fast unmöglich. Aus einem einfachen Anspruch, zum Beispiel gegen die Hausverwaltung, kann somit schnell ein kostspieliger und langwieriger Rechtsstreit entstehen. Ohne professioneller Hilfe eines Anwalts und den finanziellen Rückhalt einer Rechtsschutzversicherung wird dieses kostenspielige Anliegen kaum zu bewältigen sein.
Bei der Rechtsschutzversicherung wird unterschieden zwischen Rechtsschutz für Nichtselbstständige (Angestellte) und Rechtsschutz für Selbstständige. Wobei bei Selbstständigen noch unterschieden wird zwischen dem Rechtsschutz für den privaten Bereich und für den Firmenbereich.
Somit ergeben sich für jeden Bereich auch unterschiedliche Risiken die bei den heutigen Anwalts- und Gerichtskosten auf beiden Parteien einen beträchtlichen finanziellen Schaden hinterlassen können.
Jede Rechtsschutzversicherung hat Ihre Highlights. Es ist oft nur sehr schwer herauszufinden ob der Kunde diese braucht und ob die Highlights die der Kunde braucht dann auch mitversichert sind. Einige Angelegenheiten sind teilweise granicht mehr zu versichern, wie z. B. Vertragsrechtsschutz für Firmen oder Rechtsschutz für Ehescheidungen, da die Versicherungsprämien auf Grund der hohen Streitwerte und ins unermeßliche steigen würden.
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Die Prüfung der Erfolgsaussichten überläßt die Advocard Rechtsschutzversicherung grundsätzlich Ihrem Anwalt.
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Bei Arbeitslosigkeit, sofern für den Versicherungsnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 117 SGB III besteht, kann eine Beitragsfreistellung für 1 Jahr beantragt werden
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Wegfall der Selbstbeteiligung bei Auslandsschäden
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Verträge auch ohne Selbstbeteiligung für Selbstständige
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Steuer- und Daten-Rechtsschutz für Firmen
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Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
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Rechtsschutz von A-Z
ist für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen eines abgelehnten Bewerbers, der sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beruft.
Versicherungsumfang
Rechtsschutz besteht für berufliche Rechtsstreitigkeiten, z.B. wegen des Vorwurfs der Verletzung der Arbeitszeitordnung, Durchsetzung von Schmerzensgeld oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für die gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit und für alle vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen, auch mittätige Familienangehörige, Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Heimarbeiter und Leiharbeiter in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Versicherte Leistungsarten
* Schadenersatz-Rechtsschutz
* Arbeits-Rechtsschutz* für den Versicherungsnehmer
* Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
* Sozialgerichts-Rechtsschutz*
* Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
* Straf-Rechtsschutz
* Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
* Daten-RS*
* Antidiskriminierungs-RS*
Arbeitgeber-Rechtsschutz.Rechtsschutz besteht im Privatbereich für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, z.B. arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt, Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugniserteilung, Betriebsrente bzw. Ruhegeld. Auseinandersetzungen mit der Haushaltshilfe (z.B. wenn es um das Gehalt geht) sind mitversichert.
Rechtsschutz besteht auch, wenn die Rechtswirksamkeit eines Arbeitsverhältnisses oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses fraglich ist, sowie für Ansprüche aus Verhandlungen vor Vertragsabschluss und solche, die durch Beendigung des Vertrages entstanden sind.
Im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft besteht Rechtsschutz bei veränderter Rechtslage für den Rat oder die Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes oder Notars in familien- und erbrechtlichen sowie das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft betreffenden Angelegenheiten.
Zum Beispiel im Rahmen des Familienrechtes: Unterhaltsauseinandersetzungen oder Sorgerechtsregelung während des Getrenntlebens.
Zum Beispiel im Rahmen des Erbrechtes: Testamentsanfechtung, Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft.
Grundsätzlich besteht für den Versicherer Leistungsfreiheit, wenn der Rechtsanwalt oder Notar über die reine Beratung hinaus tätig wird, z.B. durch einen Brief an die Gegenseite.
Advocard Leistungserweiterung:
Wird der Rechtsanwalt oder Notar über die reine Beratung hinaus tätig, übernimmt Advocard die gesetzliche Vergütung bis zu einer halben Gebühr zuzüglich MwSt., bis zu 520 € insgesamt.
Der Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und für Patienten-/Betreuungsverfügungen ( nur Senioren-Tarif ) gilt für der ersten Rat oder die erste Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes oder Notars von bis zu 220 Euro pro Versicherungsjahr, z.B. wenn eine Betreuungsverfügung aufgesetzt wir.
Rechtsschutz besteht für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, z.B. arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt, Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugniserteilung, Betriebsrente bzw. Ruhegeld.
Rechtsschutz besteht auch, wenn die Rechtswirksamkeit eines Arbeitsverhältnisses oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses fraglich ist, sowie für Ansprüche aus Verhandlungen vor Vertragsabschluss und solche, die durch Beendigung des Vertrages entstanden sind.Auseinandersetzungen mit der Haushaltshilfe (z.B. wenn es um das Gehalt geht) sind mitversichert.
Der Daten- Rechtsschutz besteht für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Rahmen des Baustein Arbeitgeber-RS für Firmen, z.B. Auskunft, Berichtigung oder Sperrung von Daten und für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach §§ 43 und 44 BDSG.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz besteht für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinarrecht oder das Standesrecht. Betroffen sind Berufsgruppen, wie Beamte, Richter, Notare oder Bundeswehrangehörige, denen ein Dienstvergehen (schuldhafte Verletzung der typischen mit dem Beamtenstatus verbundenen Pflichten) zum Vorwurf gemacht wird, z.B. Verletzung der Schweigepflicht.
Der Eingeschränkte Arbeits-RS für Senioren bietet Rechtsschutz für Streitigkeiten in Zusammenhang mit der betrieblichen oder beruflichen Altersversorgung.
Der Fahrzeug-Rechtsschutz bezieht sich nur auf bestimmte Fahrzeuge, die durch Angabe des amtlichen Kennzeichens im Versicherungsschein bezeichnet werden.
Rechtsschutz besteht für verkehrsrechtliche Streitigkeiten, z.B. bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, wegen des Vorwurfs der Missachtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder bei Streitigkeiten mit der Verwaltungsbehörde, z.B. wegen Einschränkung des Führerscheins auf einzelne Erlaubnisklassen.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Insasse für ein oder mehrere im Versicherungsschein bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande. Weiterhin für jedes vom Versicherungsnehmer als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhänger.
Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer und als Fahrer fremder Fahrzeuge versichert.
Der Familien-Tarif bietet Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer
* für Ihren Lebenspartner
* für die minderjährigen Kinder und
* für die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben. (Zu den mitversicherten Kindern zählen auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.)
Wenn Sie alleinstehend sind, egal ob mit oder ohne Kindern und in einem Ein-Personen-Haushalt wohnen, wählen Sie den Single-Tarif.
Rechtsschutz für Firmen Rechtsschutz besteht für berufliche Rechtsstreitigkeiten, z.B. wegen des Vorwurfs der Verletzung der Arbeitszeitordnung, Durchsetzung von Schmerzensgeld oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für die gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit und für alle vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen, auch mittätige Familienangehörige, Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Heimarbeiter und Leiharbeiter in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Versicherte Leistungsarten
* Schadenersatz-Rechtsschutz
* Arbeits-Rechtsschutz*
* Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
* Sozialgerichts-Rechtsschutz*
* Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
* Straf-Rechtsschutz
* Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
* Daten-Rechtsschutz
* Antidiskriminierungs-RS*
Oft richtet sich ein Ermittlungsverfahren erst einmal gegen den Betrieb, da ein konkreter personenbezogener Vorwurf zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhoben werden kann. Bereits in dieser Situation droht dem Unternehmen ein immenser Imageverlust. Zusätzlich besteht in diesem Stadium in der Regel kein Aussageverweigerungsrecht. Die Möglichkeit, die Firmenstellungnahme über einen Strafrechtsspezialisten abgeben zu können, ist daher von höchster Bedeutung. Dies ist im Rahmen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes mitversichert.
Beispiel: Gegen die Firma Müller* GmbH ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Verunreinigung von öffentlichen Straßenland. Der von der Firma beauftragte Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Umweltstrafsachen kann durch eine ausführliche Stellungnahme erreichen, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einstellt.
*Namen frei erfunden
Mit den Fußgänger-Rechtsschutz ist die Eigenschaft des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast versichert.
Der Fußgänger-Rechtsschutz kann nicht einzeln abgeschlossen werden, er ist im Verkehrs-Rechtsschutz enthalten.
Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts verletzt zu haben.
Rechtsschutz besteht bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, z.B. bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, der wegen angeblichen Eigenbedarfs kündigt oder bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer jeweils in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
* Eigentümer
* Mieter
* Pächter und Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
Versicherte Leistungsarten
* Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
* Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die selbst genutzte Gewerbeeinheit
Versichert ist der gewerbliche Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten enthalten. Dieser bietet z.B. Rechtsschutz, wenn die Betriebserlaubnis verweigert wird.
Im Rahmen des Vertrags-Rechtsschutzes besteht Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die aus dem privaten nicht beruflichen Bereich über das Internet abgeschlossen werden.
Der Opfer-Rechtsschutz besteht für die versicherten Personen im privaten Bereich als Opfer von Gewaltstraftaten (Verbrechen sowie bestimmte rechtswidrige Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) als Nebenkläger einer vor einem deutschen Strafgericht erhobenen öffentlichen Klage.
Beim Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz besteht für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit, z.B. wegen Lärmbelästigung oder Geschwindigkeitsüberschreitung. Ordnungswidrigkeiten haben einen geringeren strafrechtlichen Charakter als Straftaten und werden mit Buß- oder Verwarnungsgeld geahndet.
Versicherungsschutz besteht bei Rechtsstreitigkeiten des privaten Bereichs, z.B. nach dem Kauf eines neuen Fernsehers, der auch nach der dritten Reparatur nicht funktioniert, bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, der wegen angeblichen Fehlverhaltens kündigt oder nach einem Unfall als Fußgänger, wenn es um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen geht.
Der Versicherungsschutz besteht entweder
* nur für Sie als Versicherungsnehmer und die minderjährigen Kinder sowie für die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben (Single) oder
* für Sie als Versicherungsnehmer, Ihren Lebenspartner und die minderjährigen Kinder sowie für die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden,volljährigen Kinder solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben (Familie). Zu den mitversicherten Kindern zählen auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. Versicherte Leistungsarten
* Schadenersatz-Rechtsschutz
* Eingeschränkter Arbeits-RS für Senioren*
* Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*
* Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
* Sozialgerichts-Rechtsschutz*
* Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten*
* Straf-Rechtsschutz
* Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
* Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
* Opfer-Rechtsschutz
* Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und bei Patienten-/ Betreuungsverfügungen
Der Versicherungsschutz besteht bei Rechtsstreitigkeiten des privaten Bereichs und des beruflichen Bereichs als Arbeitnehmer, z.B. nach dem Kauf eines neuen Fernsehers, ere auch nach der dritten Reparatur nicht funktioniert, bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, der wegen angeblichen Fehlverhaltens kündigt oder nach einem Unfall als Fußgänger, wenn es um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen geht.
Der Versicherungsschutz besteht entweder
* nur für Sie als Versicherungsnehmer, egal ob mit oder ohne Kindern (Single = Personen, die in einem Ein-Personen-Haushalt leben)
* oder für Sie als Versicherungsnehmer, Ihren Lebenspartner und für die minderjährigen Kinder sowie für die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden,volljährigen Kinder solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben (Familie). Zu den mitversicherten Kindern zählen auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit, auch wenn diese nebenberuflich ausgeübt wird.
Versicherte Leistungsarten
* Schadenersatz-Rechtsschutz
* Arbeits-Rechtsschutz*
* Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*
* Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
* Sozialgerichts-Rechtsschutz*
* Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten*
* Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
* Straf-Rechtsschutz
* Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
* Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
* Opfer-Rechtsschutz
* Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und bei Patienten-/ Betreuungsverfügungen
Versicherungsumfang für Privatkunden
Rechtsschutz besteht bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, z.B. bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, der wegen angeblichen Eigenbedarfs kündigt oder bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer jeweils in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als Eigentümer oder Miter aller selbst genutzten Wohneinheiten
Versicherte Leistungsarten
* Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz*
* Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
Versicherungsumfang für Firmen
Rechtsschutz besteht bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, z.B. bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, der wegen angeblichen Eigenbedarfs kündigt oder bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer jeweils in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
* Eigentümer
* Mieter
* Pächter und Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
Der Schadensersatz-Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung (nicht für die Abwehr!) von Schadenersatzansprüchen soweit es sich nicht auch um eine Vertragsverletzung oder eine Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen handelt, z.B. Schmerzensgeld, Reparaturkosten oder Verdienstausfall.
Der Sozialgerichts-Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten, z.B. Streitigkeiten mit der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung.
Mit dem Spezial-Straf-Rechtsschutz werden die Leistungsarten Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz erweitert. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz auch für eine verwaltungsrechtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, mit der die Verteidigung in diesen Verfahren unterstützt wird.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz beinhaltet folgende Leistungen
* Vorsatzvergehen
* Honorarvereinbarung
* Zeugenbeistand
* Firmenstellungnahme
* Eigene Sachverständigenkosten
* Reisekosten des Rechtsanwalts
* Nebenklagekosten
Der Steuer-Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z.B. Auseinandersetzungen wegen der Lohn-, Erbschafts- oder Kfz-Steuer.
Kein Rechtsschutz besteht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung, z.B. Steuerberatung oder Vertretung im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren.
Der Straf-Rechtsschutz besteht für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens oder einer fahrlässigen Verletzung von sonstigen Strafvorschriften, z.B. fahrlässige Körperverletzung.
Versicherte Personen
* Versicherungsnehmer
* Lebenspartner
* minderjährige Kinder
* volljährige Kinder (unverheiratet/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend/ bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)
* als Eigentümer, Halter oder Insasse,
* als Mieter von Mietwagen
* als Fahrer fremder Fahrzeuge
* als Fahrgast,Fußgänger und Radfahrer sowie
* alle berechtigten Fahrer und Insassen
Beim Verkehrs-Rechtsschutz sind alle auf die versicherten Personen zugelassenen Fahrzeuge zu einem Beitrag mitversichert. Ist das Fahrzeug nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen oder soll nur ein Fahrzeug versichert werden, ist das amtliche Kennzeichen im Antrag anzugeben.
Versicherte Leistungsarten
* Schadenersatz-Rechtsschutz
* Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
* Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
* Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
* Straf-Rechtsschutz
* Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen. Zu den dinglichen Rechten gehören neben dem Eigentum und dem Besitz an Sachen auch einige Nutzungs- und Verwertungsrechte (z.B. Pfandrecht, Nießbrauch).
Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten aus den unterschiedlichsten Verträgen, z.B. Kaufvertrag, Versicherungsvertrag oder sonstige Verträge des täglichen Lebens.
Der Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. wenn Sie sich aus schwerwiegenden Gründen vom Wehrdienst zurückstellen lassen und dennoch eine Einberufung erhalten oder wenn Ihnen oder einem Ihrer mitversicherten Kinder die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) verweigert wird.
Die Wartezeit in verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen beträgt ein Jahr.
Versicherungsumfang für Privatkunden
Rechtsschutz besteht bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, z.B. bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, der wegen angeblichen Eigenbedarfs kündigt oder bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer jeweils in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als Eigentümer oder Miter aller selbst genutzten Wohneinheiten
Versicherte Leistungsarten
* Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz*
* Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
Versicherungsumfang für Firmen
Rechtsschutz besteht bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, z.B. bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, der wegen angeblichen Eigenbedarfs kündigt oder bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer jeweils in seiner im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
* Eigentümer
* Mieter
* Pächter und Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
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