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Keine Praxisgebühr bei Vorsorgeuntersuchungen

Deutschlands Ärzte dürfen für die Früherkennungsuntersuchungen keine Praxisgebühr erheben! Gemäß dem 5 Sozialgesetzbuch fallen bei Früherkennungsuntersuchungen für gesetzlich Versicherte keine Praxisgebühr an. (Privat Krankenversicherte zahlen generell keine Praxisgebühr). Die Aufsicht für das korrekte Einziehen der Praxisgebühren liegt bei den gesetzlichen Krankenkassen. Diese seien sogar verpflichtet Ihre Versicherten umfassend über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Sollte ein Arzt nachweislich gegen geltendes Recht verstoßen, müssen die kassenärztlichen Vereinigungen zu geeigneten Maßnahmen greifen.

Ein Arztbesuch ist Bestandteil einer jeden Vorsorgeuntersuchung und verpflichte somit ebenfalls nicht zum Zahlen einer Praxisgebühr.