Nach fast 100 Jahren ändert sich das Versicherungsvertragsgesetz - die gesetzlichen Neuregelungen bringen Verbrauchern ab kommendem Jahr spürbare Vorteile.
hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Verbesserte Beratung und Informationspflicht:
Ab 2008 müssen Versicherer potenzielle Kunden umfassend beraten und informieren. Der Vermittler muss das Ganze in einem schriftlichen Protokoll festhalten, das beide Seiten unterzeichnen. Bei einem Streit wird das vor Gericht wichtig.
- Wegfall des «Alles-oder-nichts-Prinzips»: Handelte ein Versicherter grob fahrlässig - etwa beim Autofahren - blieb er bisher immer auf seinem Schaden sitzen. In Zukunft sind bei Neuverträgen durchaus Leistungen möglich, diese werden dann je nach Verschulden gekürzt. Nur bei Vorsatz ist weiterhin nicht versicherbar und der Versicherer muss weiter nichts zahlen.
- Rücktrittsrecht: Hat ein Kunde aus Unwissenheit Sachverhalte verschwiegen - etwa beim Antrag zur Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung - konnte der Versicherer noch Jahre später vom Vertrag zurücktreten. Das kann bei Neuverträgen nicht mehr passieren. Der Versicherte muss nur noch Fragen beantworten, nach denen er ausdrücklich gefragt wird. Frage wie die nach der gesundheitlichen Befindlichkeit müssen nicht beantwortet werden.
- Kündigung: Wurde ein Vertrag nach Schadensfall gekündigt, musste er die Prämie bis zum Ende der Versicherungsperiode weiterzahlen. Künftig werden die Beiträge anteilig erstattet.
- Klagefrist: Die knappe Befristung von sechs Monaten für eine Klage fällt weg. Bisher musste der Kunde in dieser Zeitspanne vor Gericht ziehen, wenn der Versicherer eine Entschädigung abgelehnt hatte.
Verbesserungen für Lebensversicherungskunden
- Modellrechnungen für Lebensversicherungen: Kunden müssen künftig klar darauf hingewiesen werden, dass es sich bei Renditeprognosen um fiktive Berechnungen handelt - und nicht um garantierte Zusagen.
- Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung: Ein Frühstorno war immer mit herben Einbußen verknüpft. Die Abschlussprovisionen wurden meist gleich voll mit den ersten Beiträgen verrechnet. Schlimmstenfalls bekam ein Kunde so gut wie nichts von seinen Einzahlungen zurück. In Zukunft müssen die Provisionen über fünf Jahre verteilt werden. Somit entsteht auch in der ersten Versicherungsjahren ein Rückkaufwert für den Versicherten.
- Stille Reserven: In Zukunft werden Kunden am Ende der Laufzeit erstmals an den sogenannten stillen Reserven des Versicherers beteiligt, also an den nicht realisierten Gewinnen aus Kapitalanlagen, und zwar mit 50 Prozent. Auch Altverträge sollen von der Neuregelung profitieren, aber erst ab 2009, nach einer Übergangsfrist von einem Jahr.
- Abschlusskosten: Versicherer müssen künftig die Abschluss- und Vertriebskosten beim Vertrag in Euro beziffern und offenlegen. Das gilt für die Lebens- sowie für die private Krankenversicherung.