Wer eine Teilkasko-Police für das Fahrzeug hat, bei dem sind Hochwasserschäden versichert.
Wer sein Auto oder Motorrad in einer gefährdeten Zone trotz behördlicher Warnung stehen gelassen hat oder gar in Überschwemmungsgebiete gefahren ist,
könnte den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu hören bekommen. Der Versicherer kann dann eine Regulierung verweigern.
Bei neuen Verträgen, die seit Januar 2008 abgeschlossen wurden, gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz. Danach muss die Gesellschaft auch bei grober Fahrlässigkeit leisten und der Versicherte geht nicht mehr leer aus. Die Leistungen werden dann nach der Schwere seiner Schuld gekürzt. Bei Altverträgen die vor 2008 geschlossen wurden, muss die Versicherung jedoch noch nicht leisten, es sei denn, sie hat alle Verträge bereits in 2008 automatisch auf das neuen besseren Bedingungen des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) umgestellt.
Erst ab 1. Januar 2009 müssen bestehende Altverträge auf die Regelungen des neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) umgestellt werden.