Berlin im Wandel- einst gelähmt durch die Teilung, entwickelt die Stadt nach der Wiedervereinigung neue Strukturen und findet zu ihren alten Glanz zurück. Keine deutsche Stadt birgt so viele Entwicklungsmöglichkeiten in sich wie Berlin. An keine deutsche Stadt knüpfen sich so viele Hoffnungen und Erwartungen wie an Berlin. Die Stadt hat viele Titel und Attribute: Bundeshauptstadt, Regierungssitz, Ost-West-Drehscheibe, Wissenschafts- und Technologiezentrum, Stadt mit tausendundeinem Nachtleben, Kulturzentrum.
Der Berliner Immobilienmarkt zählt zu den dynamischsten unseres Landes. Der Rückgang der Bauanträge für Wohngebäude in den letzten Jahren, sowie der Abriß diverser Plattenbauten in Stadtrandlagen führen zu einer Verknappung des Wohnungsangebotes. Wie auch schon in den Jahrzehnten zuvor ist ein zyklischer Anstieg von Mieten und damit verbunden auch Immobilienpreisen zu erwarten. Vor allem Wohnimmobilien in Innenstadtlagen der Berliner Zentren haben in der
Vergangenheit von diesen Entwicklungen stark profitiert. Gekoppelt mit den derzeit günstigen Zinskonditionen am Kapitalmarkt ist die Wirtschaftlichkeit für Grundbesitz von Beginn an gegeben. Perspektivisch wird Berlin in einem Atemzug mit Städten wie London, Rom, Moskau und Paris genannt. Es ist nicht nur ein Prestige in einer solchen Stadt Wohneigentum zu besitzen, sondern auch finanziell lukrativ.
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Neu - der "Wohn-Riester"
Altersvorsorge mit "Wohnriester"
Die Bundesregierung hat beschlossen, daß mit dem staatlich geförderten Altersvorsorgevermögen künftig auch Wohneigentum bezahlt oder abbezahlt werden darf.
Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Einsatz der Riester-Rente. Somit dürfen Sparer die eine Riesterrente als Altersvorsorge gewählt haben, schon in der Ansparphase auf die Förderung zurückgreifen und das Geld für die Tilgung eines Baukredits einsetzen, statt es in einen anderen Rentenvertrag einzuzahlen. Arbeitnehmer, die bereits einen größeren Betrag in der Riester-Rente angespart haben, können das Guthaben ganz oder teilweise für den Kauf einer Immobilie oder den Bau Ihres Traumhauses verwenden.
Ein weiterer Weg ist die Entschuldung von Haus oder Wohnung, wenn man bereits im Rentenalter ist und statt regelmäßiger Einnahmen lieber auf einen Schlag die Schulden loswerden will.
Die volle staatliche Förderung erhält jeder Arbeitnehmer, wenn er vier Prozent seines Bruttolohnes spart. Der Betrag setzt sich aus dem Eigenbeitrag und der staatlichen Förderung zusammen. Der Bund zahlt bei einem Erwachsenen jährlich 154,- Euro direkt in den Vertrag ein. Pro Kind gibt es noch einmal 185,- Euro dazu. -Neu- bei Kindern, die ab 2008 geboren sind, werden sogar 300,- Euro jährlich in den Vertrag eingezahlt. Das macht bei einer Familie mit zwei Kindern allein 678,- Euro im Jahr. Zudem dürfen die vom Haushalt gesparten Beiträge in die Immobilie fließen. So kann schnell ein vierstelliger Betrag im Jahr zusammen kommen.
Bisher war es vorgeschrieben, die Entnahmen irgendwann wieder in den Vertrag einzuzahlen. Künftig muß dies nicht mehr zwingend geschehen. Das entnommene Vermögen verringert dann lediglich die sonst zu erwartenden regelmäßigen Einkünfte aus der privaten Rente.
Wie bei der normalen Riester-Rente sind die geleisteten Beiträge in der Ansparphase steuerfrei, auch wenn sie zur Tilgung eines Baudarlehens eingesetzt werden. Der Fiskus kassiert erst im Rentenalter wieder zu. In der Zwischenzeit werden die für das Eigenheim verwendeten, geförderten Beiträge auf einem fiktiven Konto eingetragen und mit zwei Prozent jährlich verzinst. Der Kontostand ist später die Basis für die im Alter einsetzende Besteuerung. Der Bauherr kann zwischen zwei Steuermodellen wählen. Er darf die anfallenden Abgaben auf einen Schlag begleichen und erhält dafür 30 Prozent Rabatt. Alternativ kann die Steuerlast über bis zu 25 Jahre gestreckt werden. Die Höhe der Steuer hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab.
Der "Wohnriester" wurde schon im Koalitionsvertrag vereinbart. Im Mai 2008 hat die Bundesregierung den Kompromiß in den Bundestag eingebracht. Somit wurde das Gesetz im Jahresverlauf rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.
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